SiGeKo in Hamburg und im gesamten Bundesgebiet
Im Rahmen der Koordination gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung, BaustellV) erbringen wir für Sie sowohl die Leistungen in der
Planungs-, als auch in der Ausführungsphase Ihres Bauvorhabens.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator wird vom Bauherrn bestellt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.
Diese Tabelle zeigt Ihnen den erforderlichen Aufwand der Koordination an:
Baustellenbedingungen |
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AN von .. |
Umfang und Art der Arbeiten |
|||||
1 AG |
<31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage |
ja | nein | nein | nein | nein |
1 AG |
<31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefährliche Arbeiten |
ja | nein | nein | nein | nein |
1 AG |
>30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage |
ja | ja | nein | nein | nein |
1 AG |
>30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten |
ja | ja | nein | nein | nein |
>1AG |
<31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage |
ja | nein | ja | nein | ja |
>1AG |
<31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage jedoch besonders gefährliche Arbeiten |
ja | nein | ja | ja | ja |
>1AG |
>30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage |
ja | ja | ja | ja | ja |
>1AG |
>30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten |
ja | ja | ja | ja | ja |
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