SiGeKo in Hamburg und im gesamten Bundesgebiet

Im Rahmen der Koordination gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung, BaustellV) erbringen wir für Sie sowohl die Leistungen in der Planungs-, als auch in der Ausführungsphase Ihres Bauvorhabens.

 

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator wird vom Bauherrn bestellt, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.

 

Diese Tabelle zeigt Ihnen den erforderlichen Aufwand der Koordination an:

Baustellenbedingungen

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AN

von ..

Umfang und

Art der Arbeiten

1 AG

<31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage

ja nein nein nein nein

1 AG 

<31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage und gefährliche Arbeiten

ja nein nein nein nein

1 AG 

>30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage

ja ja nein nein nein

1 AG 

>30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und gefährliche Arbeiten

ja ja nein nein nein

>1AG

<31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage

ja nein ja nein ja

>1AG

<31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder 501 Personentage jedoch besonders gefährliche Arbeiten

ja nein ja ja ja

>1AG 

>30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage

ja ja ja ja ja

>1AG 

>30 Arbeitstage und 20 Beschäftigte oder 500 Personentage und besonders gefährliche Arbeiten

ja ja ja ja ja

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